Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV)
Nach § 24 SchwbAV können schwerbehinderte Menschen Zuschüsse für Aufwendungen zur Teilnahme an Maßnahmen der inner- und außerbetrieblichen Bildung erhalten.
Voraussetzungen:
- Die Maßnahmen müssen für die Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. für die Anpassung an die technische Entwicklung geeignet sein.
- Die Maßnahmen können auch dem beruflichen Aufstieg dienen.
Der Antrag ist schriftlich an das Integrationsamt zu stellen.