Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
Ansprechpartnerin
Sabine Giehler
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-3722
E-Mail
Aufgaben des Referats
Rückgabe von Vermögenswerten
Das Referat vollzieht im Landesverwaltungsamt das Recht der offenen Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz.
Es ist für die Entscheidung über Anträge auf Rückgabe von Unternehmen beziehungsweise Unternehmensresten - meist Grundstücken - zuständig, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 enteignet wurden. Insoweit veranlasst das Referat umfassende Recherchen, restituiert noch vorhandene betriebliche Vermögenswerte und übernimmt eine Vermittlerfunktion hinsichtlich einer stets angestrebten einvernehmlichen Regelung zwischen dem Antragsteller und dem derzeitigen Eigentümer.
Als Widerspruchsbehörde entscheidet es über Widersprüche gegen die von den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen getroffenen Entscheidungen in Bezug auf Vermögenswerte ohne Unternehmensbezug. Die Entscheidung wird durch Widerspruchsausschüsse getroffen, die aus drei Mitgliedern bestehen.
Als Fachaufsichtsbehörde über die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen sorgt es für eine richtige und einheitliche Rechtsanwendung und wird in Einzelfällen beratend und steuernd tätig. Wo dies erforderlich oder wegen eines Bezuges zu in seiner Zuständigkeit stehenden Unternehmensansprüchen sinnvoll ist, entscheidet es in laufenden Verfahren der nachgeordneten Behörden im Wege des Selbsteintritts selbst.
Erteilung von Attesten zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
Das Referat erteilt auf Antrag Auskunft darüber, ob beim Landesverwaltungsamt in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück noch ein offener Restitutionsantrag vorliegt. Diese Auskünfte, auch Atteste genannt, werden zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in den gesetzlich beschriebenen Fällen benötigt, welche Voraussetzung für die wirksame Übertragung von Eigentum an Grundstücken und Gebäuden ist.
Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung und des Investitionsvorranggesetzes
Neben seiner Zuständigkeit als Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ist das Referat Vermögensrecht auch Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung und des Investitionsvorranggesetzes.
Ausführung des Entschädigungsgesetzes (EntschG), des Ausgleichs-leistungsgesetzes (AusglLeistG) und des DDR- Entschädigungserfül-lungsgesetzes (DDR-EErfG)
Das Referat ist im Übrigen mit Aufgaben aus dem Entschädigungsgesetz (EntschG) und dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) sowie dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) betraut.
Auf der Grundlage der vermögensrechtlichen Entscheidungen des Landesamtes zu Unternehmen und Singularvermögen sowie der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen (ÄRoV) zu land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen erfolgt im Referat die Berechnung der Entschädigung nach dem EntschG.
Ferner werden im Referat alle im Land Sachsen-Anhalt geltend gemachten Ansprüche zu Unternehmen sowie die Selbsteintrittsfälle (§ 25 VermG) in Bezug auf privates Grund- und sonstiges Vermögen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bearbeitet. Diese Bearbeitung umfasst neben der Feststellung der Berechtigung einschließlich der Prüfung von gesetzlichen Ausschlussgründen auch die Berechnung der Höhe der Ausgleichsleistung.
In den Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsfällen, d. h. in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Rückübertragung abgewiesen oder Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz gewährt wurde, entscheiden die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen über die Höhe der Entschädigung, soweit es sich um Ansprüche von Einzelpersonen handelt bzw. Teile eines Unternehmens umfasst sind, ohne dass dieses selbst in seiner Gesamtheit einer Schädigung unterlag.
Im Rahmen der Fachaufsicht im Bereich des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) überprüft das Referat unter anderem die Entschädigungsbescheide der 14 Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt. Auch für gegen diese Entscheidungen gerichtete Widersprüche ist das Referat die zuständige Widerspruchsbehörde (Bearbeitung von Widerspruchsverfahren nach dem EALG und dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz).
Überdies fallen die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und die Erstellung von Hilfswertberechnungen nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes in den Aufgabenbereich der Fachaufsicht. Ferner obliegt dem Referat die Überprüfung von Beteiligungsverfahren; dabei handelt es sich um Verfahren mit größerer finanzieller Auswirkung für den Entschädigungsfonds.
Anträge auf Rückgabe beweglicher Sachen
Das Referat bearbeitet zudem Anträge gemäß § 5 Ausgleichsleistungsgesetz auf Rückgabe beweglicher Sachen aus Privatvermögen, die im Zusammenhang mit der Enteignung der Land- und Forstwirtschaften im Zuge der Bodenreform und der Industrieenteignungen im Zeitraum von 1945 - 1949 in den Schlössern, Guts- und Herrenhäusern des Landes Sachsen-Anhalt konfisziert und in Museen, Bibliotheken und Archive verbracht worden sind.
In aufwändiger Recherche werden Verbringungswege und heutige Aufenthaltsorte der Vermögenswerte ermittelt und diese an die Alteigentümer oder deren Rechtsnachfolger, ggfs. unter Einräumung eines bis zum 30. November 2014 befristeten unentgeltlichen öffentlichen Nießbrauches zugunsten der derzeitigen Verfügungsberechtigten, zurück übertragen.