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Vor­merk­stel­le des Lan­des Sachsen-​Anhalt

Vor­ab­mel­dun­gen Stel­len­ver­zeich­nis

Ach­tung: ak­tu­el­le Nach­mel­dun­gen sind im Stel­len­ver­zeich­nis ent­hal­ten.

Auf­ga­ben der Vor­merk­stel­le

Das Mi­nis­te­ri­um für In­ne­res und Sport des Lan­des Sachsen-​ An­halt hat beim Lan­des­ver­wal­tungs­amt für das Bun­des­land Sachsen-​Anhalt die Vor­merk­stel­le ein­ge­rich­tet.

Zu den Auf­ga­ben der Vor­merk­stel­le ge­hört es, Sol­da­ten auf Zeit (min­des­tens Sol­dat auf Zeit 12), die sich mit Hilfe eines Eingliederungs-​ oder Zu­las­sungs­schei­nes oder einer Be­stä­ti­gung über den An­spruch nach § 9 Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­setz auf eine vor­zu­be­hal­ten­de Stel­le im öf­fent­li­chen Dienst im Land Sachsen-​ An­halt be­wer­ben möch­ten, ent­spre­chend ihren Nei­gun­gen zu be­ra­ten, zu ver­mit­teln und zu­zu­wei­sen.

An­sprech­part­ner und Kon­takt

Andy Meiß­ner

Te­le­fon: +49 345 514-1813
E-​Mail

Fax: +49 345 514-1152

An­schrift                                                  

Lan­des­ver­wal­tungs­amt                         
Re­fe­rat 105 - Per­so­nal­ent­wick­lung, Aus- und Fort­bil­dung -
Ernst-​Kamieth-Straße 2                       
06112 Halle (Saale)                             

zur Ver­fü­gung.

Hin­weis:

Zum An­zei­gen der For­mu­la­re be­nö­ti­gen Sie den kos­ten­lo­sen Adobe Acro­bat Rea­der.

Ver­fah­ren

Um das Ver­fah­ren der Ein­glie­de­rung zu ver­ein­fa­chen und mo­der­ner zu ge­stal­ten, stellt die Vor­merk­stel­le des Lan­des Sachsen-​Anhalt alle für das Ein­glie­de­rungs­ver­fah­ren be­nö­tig­ten In­for­ma­tio­nen und Vor­dru­cke, die auch on­line aus­füll­bar sind, ins In­ter­net. Das aus­führ­li­che Ver­fah­ren und wei­te­re Hin­wei­se fin­den Sie in un­se­rer In­for­ma­ti­ons­schrift.

Zur Re­gis­trie­rung bei der Vor­merk­stel­le des Lan­des Sachsen-​Anhalt ge­nügt es, den An­trag auf Ver­mitt­lung aus­zu­fül­len und zu­sam­men mit einer be­glau­big­ten Kopie Ihres Eingliederungs-​ oder Zu­las­sungs­schei­nes oder, so­fern noch nicht vor­lie­gend, der Be­stä­ti­gung über den An­spruch nach Pa­ra­graf 9 Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­setz unter Be­tei­li­gung ihres je­weils zu­stän­di­gen Be­rufs­för­de­rungs­diens­tes der Vor­merk­stel­le des Lan­des Sachsen-​Anhalt zu über­sen­den.

Über die im ak­tu­el­len Stel­len­ver­zeich­nis (im obe­ren Be­reich der Seite) ge­bo­te­nen Stel­len kön­nen Sie sich je­der­zeit ak­tu­ell auf die­ser Home­page in­for­mie­ren. Wenn Ihnen Stel­len­an­ge­bo­te des Stel­len­ver­zeich­nis­ses zu­sa­gen, sen­den Sie bitte der Vor­merk­stel­le LSA die je­wei­li­ge An­zahl an Be­wer­bungs­sät­zen zu. Ihre Be­wer­bungs­un­ter­la­gen soll­ten (wenn mög­lich) spä­tes­tens drei Wo­chen vor Be­wer­bungs­an­nah­me­schluss der Vor­merk­stel­le des Lan­des Sachsen-​Anhalt vor­lie­gen.

Ihre Be­wer­bungs­un­ter­la­gen wer­den dann ge­prüft und so­fern sich keine Rück­fra­gen er­ge­ben, an die je­wei­li­ge Ein­stel­lungs­be­hör­de wei­ter­ge­lei­tet. Das Aus­wahl­ver­fah­ren fin­det bei den Ein­stel­lungs­be­hör­den statt.
Nach­dem Sie das Aus­wahl­ver­fah­ren bei der je­wei­li­gen Ein­stel­lungs­be­hör­de er­folg­reich ab­sol­viert haben, wer­den Sie der Be­hör­de zur Ein­stel­lung zu­ge­wie­sen. Wenn Sie im Aus­wahl­ver­fah­ren nicht be­rück­sich­tigt wer­den kön­nen, teilt die Ein­stel­lungs­be­hör­de Ihnen und der Vor­merk­stel­le dies unter An­ga­be der Grün­de mit.

Wir wün­schen Ihnen viel Er­folg bei Ihrem Wie­der­ein­stieg in das zi­vi­le Be­rufs­le­ben!

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