Schornsteinfegerangelegenheiten
Schornsteinfegerwesen
Das Referat Wirtschaft des Landesverwaltungsamtes ist zuständig für die Einteilung und Ausschreibung der Kehrbezirke des Landes Sachsen-Anhalt, die Bestellung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF) und deren Aufhebung gemäß § 12 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sowie für aufsichtsrechtliche Maßnahmen (Warnungsgelder ab 4.000 €) gemäß § 21 SchfHwG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt.Außerdem entscheidet das Referat Wirtschaft auch über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte, die auf der Grundlage des SchfHwG und der Kehr- und Überprüfungsverordnung ergangen sind und übt die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte aus.Frei werdende Kehrbezirke werden durch das Referat Wirtschaft öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Bestellt werden können Bewerber, die die handwerklichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Die Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren, den Anforderungen an die Bewerber sowie die Auswahl der Bewerber sind in der Verordnung über das Auswahl- und Ausschreibungsverfahren für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Land Sachsen-Anhalt vom 22.06.2020 festgelegt.Die Auswertung der Bewerbungsunterlagen erfolgt mit Hilfe eines Bewertungsbogens, in dem in den Kategorien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung Punkte vergeben werden.
Ansprechpartner im Landesverwaltungsamt
Frau Blum
Tel.: +49 345 514-1309
Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: corinna.blum(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Herr Kolonko
Tel.: +49 345 514-1194
Fax: +49 345 514-2557
E-Mail: matthias.kolonko(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Referat Wirtschaft
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz)
- Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsverordnung)
- Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt
- Verordnung über das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Land Sachsen-Anhalt
- Bewertungsbogen