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Die besondere monatliche Zuwendung nach § 17a StrRehaG (Opferpension)


Am 29.08.2007 ist das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und damit auch die besondere Zuwendung (Opferpension) in Kraft getreten. Die letzte Novellierung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes erfolgte mit Wirkung zum 29.11.2019.
 
Eine monatliche Opferpension in Höhe von 250 Euro bis zum 31.12.2014, von 300 Euro bis zum 31.10.2019 und 330 Euro ab 01.11.2019 nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
erhalten auf Antrag Personen,

  1. die eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen
    erlitten haben

  2. sofern keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Entscheidung in einer Auskunft aus dem Zentralregister
    enthalten ist)

  3. die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Da der Leistungsbeginn vom Antragseingang abhängig ist, sollte Ihr Antrag schnellstmöglich im Landesverwaltungsamt (LVwA) eingehen. Dies kann auch als formloser Antrag mit Angabe der Adresse und mit Unterschrift versehen erfolgen. Auch eine Abgabe des Antrages in den Dienstgebäuden des LVwA oder per Fax (0345 514 3089) ist möglich.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes vom 22.11.2019 sind auch die Antragsfristen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz entfallen.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum VwRehaG und BerRehaG

Anschrift

Soziales Entschädigungsrecht
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)

Schwerbehindertenrecht – Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren, LBliGG
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)