Weiterbildung Sozialmedizin
Bei auf dem Gebiet der Versorgungsmedizin tätigen Gutachtern handelt es sich um ärztliche Sachverständige, die neben der fachärztlichen Qualifikation in klinischen Hauptfächern besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Sozialmedizin benötigen. Hauptaufgabe ist die Analyse und Überführung des klinischen Fachwissens in ein sozialmedizinisches, trägerspezifisch geprägtes Votum. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist das Schnittstellenwissen zwischen Medizin und Sozialrecht.
Die Leitende Ärztin der Landesversorgungsverwaltung verfügt über die Weiterbildungsbefugnis "Sozialmedizin", so dass das Landesverwaltungsamt anerkannte Weiterbildungsstätte für Sozialmedizin ist und allen intern beschäftigten und unter Vertrag stehenden externen Ärzten die Möglichkeit bietet, die Weiterbildung Sozialmedizin anzutreten und erfolgreich abzuschließen. Externe Gutachter unterliegen, den internen Gutachtern gleichgestellt, der fachlichen Anleitung durch den Leitenden Arzt zur Sicherstellung des damit verbundenen Qualitätsmanagements.
Bei der „Sozialmedizin“ handelt es sich um ein Fachgebiet, welches alle medizinischen Belange auf dem Gebiet der Sozialversicherungsmedizin (Rentenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Arbeitsagentur, Rehabilitationsmedizin, Versorgungsmedizin, Wehrmedizin etc.) umfasst. Ein entsprechender Weiterbildungsabschluss ist für alle auf diesen Gebieten tätigen Fachärzte qualitative Norm. Fachlich- inhaltlich geht es um den Erwerb der Gutachterkompetenz im Schnittstellenbereich von Medizin und Sozialrecht.
Den medizinischen Diensten obliegt die Aufgabe, für den Sozialleistungsträger als medizinischer Sachverständiger beratend tätig zu sein. Dabei kommt es inhaltlich darauf an, sozialversicherungs- und sozialleistungsrechtliche Konsequenzen abzuleiten, die sich aus der medizinischen Faktensituation unter Beachtung der Anforderungen der mit dem jeweiligen Rechtshintergrund einhergehenden begutachtungsrelevanten Besonderheiten ergeben.
Nach der in Sachsen- Anhalt geltenden Weiterbildungsordnung sind für den besonderen Wissenserwerb eines Gutachters neben der Facharztqualifikation und der Tätigkeit unter einem weiterbildungsbefugten Leitenden Arzt Weiterbildungskurse an Akademien für Sozialmedizin erforderlich, die Weiterbildungsinhalte mit insgesamt 320 Stunden für das Absolvieren von Grund- und Aufbaukursen umfassen.
Die Ärztekammer Sachsen – Anhalt wird durch das Gremium einer Fach- und Prüfkommission „Sozialmedizin“ in allen sozialmedizinischen Angelegenheiten beraten. Als Prüfkommission befindet das Gremium über die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen und die Anerkennung von Weiterbildungsstätten. Wesentliche Aufgabe ist darüber hinaus die Zulassung zur Abschlussprüfung und deren Abnahme zum Erwerb der Bezeichnung „Sozialmedizin“ gemäß geltender Weiterbildungsordnung für Ärzte.