Pflegekinderhilfe des Landes Sachsen-Anhalt
Das Landesjugendamt berät und unterstützt die örtlichen Jugendämter, Vereine und Träger der freien Jugendhilfe laut § 85 SGB VIII. Es werden Fachveranstaltungen und Fortbildungen sowie Arbeitskreise für Mitarbeitende in der Jugendhilfe rund um das Thema Pflegekinderhilfe angeboten, aber auch Empfehlungen und Konzepte in diesem Arbeitsbereich entwickelt. Ein weiterer Punkt ist die Unterstützung bei der Suche von geeigneten Pflegepersonen in schwierigen Einzelfällen im Rahmen des überregionalen Vermittlungsausgleiches.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt fördert im Rahmen einer Projektförderung das Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt der Stiftung St. Johannis in Bernburg.
Die Pflegekinderdienste der örtlichen Jugendämter
Die Aufgaben der Pflegekinderhilfe nach §§ 33 und 44 SGB VIII erfüllen die Pflegekinderdienste der örtlichen Jugendämter in kommunaler Selbstverwaltung.
Pia, 9 Jahre, Gewinnerin eines Malwettbewerbs.
"Wir suchen Pflegeeltern"