Förderung der Literatur
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen im Bereich der Literatur, zum Beispiel für
- Veröffentlichungen von Nachwuchsautorinnen und -autoren in Form der Gewährung eines Druckkostenzuschusses,
- Stipendien für Nachwuchsautorinnen und -autoren,
- Durchführung von Landesliteraturtagen sowie Literaturwochen von regionaler und überregionaler Bedeutung,
- Projekte, die der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen dienen,
- Projekte, die der Pflege und Erschließung des literarischen Erbes dienen.
Rechtsgrundlagen
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO LSA) vom 30. April 1991 in der zurzeit gültigen Fassung
Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- schriftlicher Antrag sowie Antragsunterlagen (vgl. Antragsformular)
- Anträge, die im Finanzierungsplan kommunale Mittel enthalten, sind mit einer Stellungnahme der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht einzureichen
Der Antrag ist wie folgt bis zum 1. Oktober für das Folgejahr zu stellen:
1. in digitaler Form (siehe Antragsformular/Hinweise zur Einreichung des Antrages)
2. in Papierform an das Landesverwaltungsamt.
Die Entscheidung über den Antrag wird unter Einbeziehung des zuständigen Fachbeirates getroffen.
Formulare und Informationen
Ansprechpartnerin
Steffi Khazhueva
Telefon: +49 345 514-1593
E-Mail