Das Landesverwaltungsamt als Ausbildungsbehörde
Studium der Öffentlichen Verwaltung im Vorbereitungsdienst (Laufbahn der Allgemeinen Verwaltung) -Regierungsinspektoranwärter/Regierungsinspektoranwärterin
Warum solltest Du Dich bei uns bewerben?
Im Landesverwaltungsamt (LVwA) werden jährlich rund 400 Auszubildende, Anwärter und Anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen in über 10 verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet. Motivierte, gut ausgebildete Fachkräfte sind das Fundament für eine moderne, dienstleistungsorientierte Öffentliche Verwaltung. Mit einer Ausbildung im LVwA legst Du den Grundstein für einen interessanten Beruf mit vielseitigen Arbeitsfeldern und damit für eine Zukunft mit beruflicher und finanzieller Sicherheit
Wir bieten:
- ein institutionelles Studium im Beamtenverhältnis an der HS Harz im Fachbereich Verwaltungswissenschaften, in dem seit mehr als 20 Jahren Verwaltungsnachwuchs ausgebildet wird,
- als Beamter/ Beamtin auf Widerruf erhältst Du Anwärterbezüge nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt von monatlich 1.362,82 Euro (ggf. zuzüglich Familienzuschlag und eine Jahressonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld)),Übernahme von Reisekosten, Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung,
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr,
- Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall,
- Übernahme der Semesterbeiträge der Hochschule Harz in Höhe von derzeit 96,00 Euro
Darüber hinaus bietet dir das Landesverwaltungsamt
- flexible Arbeitszeiten
- familienfreundliche Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten
- behördliches Gesundheitsmanagement.
- gute Übernahmechancen
Welche Tätigkeiten erwarten Dich nach dem Ende Deiner Ausbildung?
Als Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin in der Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt arbeitest Du in verschiedenen Referaten des Landesverwaltungsamtes oder in anderen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt.
Es erwartet Dich eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit mit interessanten Einsatzmöglichkeiten, wie z.B.
- Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht über nachgeordnete Behörden einschließlich der Widerspruchsbearbeitung (wie z.B. im Bereich Bau und Ordnung, Wirtschaft und Kommunales, Familie, Gesundheit, Verkehr u.v.m.)
- Bewilligung/Bereitstellung von Fördermitteln
- Überprüfungs- und Kontrolltätigkeiten in ausgewählten Bereichen vor Ort (wie z.B. in der Heimaufsicht, im Bereich Immissionsschutz, Abfall u.v.m.)
Was erwartet Dich im Rahmen Deiner Ausbildung?
Der Vorbereitungsdienst dauert 3,5 Jahre.
Im Vorbereitungsdienst ist ein Studium im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Harz abzuschließen.
Das Studium gliedert sich in Fachstudienzeiten an der Hochschule Harz in Halberstadt mit einer Dauer von insgesamt 2,5 Jahren und in berufspraktische Studienzeiten von mindestens 52 Wochen im Landesverwaltungsamt an den Standorten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau, in anderen Landesbehörden sowie auch in kommunalen Behörden.
Mit erfolgreichem Abschluss des institutionellen Studiums erwirbst Du sowohl den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ als auch die Laufbahnbefähigung für den Allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.
Inhalte der Ausbildung
Theorie
Inhalte des Studiums an der Hochschule sind u.a.:
- Grundlagen des Rechts und der Wirtschaft,
- Verfassungs- und Sozialrecht,
- Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens,
- Sozialwissenschaften,
- Privatrecht,
- Ordnungs- und Planungsrecht,
- Kommunale Verwaltung und Wirtschaft,
- Personalwesen,
- Finanzmanagement
Du lernst Gesetze nicht nur kennen, sondern auch zu verstehen und anzuwenden. Anhand von Fallbeispielen und in Projekten übst Du Gesetze anzuwenden, juristisch zu argumentieren und Deine Entscheidungen zu verteidigen.
Praxis
In den berufspraktischen Studienzeiten wirst Du sowohl in Bereichen der Querschnittsverwaltung (Innerer Dienst, Organisation, Haushalt, Personal) als auch in der Eingriffs- und Leistungsverwaltung eingesetzt.
Du lernst, komplexe Verwaltungsvorgänge unter Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zur Entscheidungsreife zu bearbeiten. Einen Schwerpunkt bilden Bereiche, die Erst- und Widerspruchsbescheide erstellen.
Welche Voraussetzungen solltest Du erfüllen?
- Du erfüllst die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz
- Du verfügst über eine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 27 Abs. 2 HSG LSA (oder erwirbst diese bis zum Ablauf der Immatrikulationsfrist der HS Harz des jeweiligen Einstellungsjahres)
- Du hast erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen
- Du hast das 40. Lebensjahr am Tag der Einstellung noch nicht vollendet
- Du verfügst über die erforderliche gesundheitliche Eignung oder als schwerbehinderter Mensch oder diesem gleichgestellten behinderten Menschen über ein Mindestmaß an körperlicher Eignung
Darüber hinaus wird erwartet:
- Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl in der öffentlichen Verwaltung zu arbeiten
- Du besitzt ein hohes Maß an Leistungswillen und Kooperationsfähigkeit, sowohl analytisch-logische als auch soziale und kommunikative Kompetenzen sowie gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
- Du besitzt die Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbereiche der Landesverwaltung an verschiedenen Standorten im Land Sachsen-Anhalt kennenzulernen
Hinweis:
Für eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung gelten für die Gleichwertigkeitsanerkennung und für die erforderlichen sprachlichen Kompetenzen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber die Regelungen der Hochschule Harz. Näheres hierzu unter: ▲ Hochschule Harz: Bachelor. Entsprechende Nachweise sind mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Wie verläuft das Auswahlverfahren?
Vor einer Einstellung musst Du zunächst erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich um ein gestuftes Verfahren, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgt, wenn die vollständig und fristgerecht eingereichten Unterlagen vorliegen und den Anforderungen entsprechen.
Wurde deine Bewerbung zum Auswahlverfahren zugelassen, erhältst Du eine Einladung zu einem schriftlichen Eignungstest. Sollte die Zahl der potenziellen Teilnehmer am schriftlichen Teil des Eignungsverfahrens das 10-fache der zu besetzenden Stellen überschreiten, findet eine erste Vorauswahl auf der Grundlage der Durchschnittsnote auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung statt.
Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im schriftlichen Eignungstest einen Eignungsgrad von mind. 3,5 von 5 erreicht haben, höchstens jedoch die 3-fache Anzahl der zu besetzenden Stellen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber erfolgt unter Anwendung des Prinzips der Bestenauslese in Abhängigkeit von den Ergebnissen des schriftlichen Eignungstests.
Nähere Informationen zu den einzelnen Teilen des Auswahlverfahrens erhältst Du mit der jeweiligen Einladung.
Wie kann ich mich bewerben?
Das Landesverwaltungsamt stellt Studienbewerberinnen und Studienbewerber jährlich zum 01. September ein.
Die aktuelle Ausschreibung auf Interamt findet du hier.
AnsprechpartnerInnen
Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Heinitz Tel.: 0345 / 514 1281
oder E-Mail an: Ausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Bei Fragen zum Inhalt der Ausbildung im Landesverwaltungsamt:
Herr Hoffmann Tel.: 0345 / 514 1278
oder E-Mail an: Ausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Bei Rückfragen zu Inhalt und Ablauf des Studium an der Hochschule Harz:
Herr Lipke Tel.: 03943 / 659 290
oder E-Mail an: mlipke(at)hs-harz.de
Weitere Informationen zum Studiengang unter:
https://www.hs-harz.de/oeffentliche-verwaltung-institutionell