Gesetzestexte zum Soldatenversorgungsgesetz
Unter den nachfolgenden Links finden Sie den Wortlaut des Soldatenversorgungsgesetzes sowie weiterer Gesetze und Normen, die den Anspruch nach dem Soldatenversorgungsgesetz regeln.
Das Soldatenversorgungsgesetz regelt die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen ehemalige Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten können. | |
Nach dem Bundesversorgungsgesetz bestimmt sich der Umfang und die Höhe der Leistungen, welche die Berechtigten erhalten. | |
Die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) dient dem ärztlichen Sachverständigen/Gutachter als Grundlage für eine sachgerechte, einwandfreie und bei gleichen Sachverhalten einheitliche Beurteilung der Schädigungsfolgen. | |
Gesetze und Verordnungen, die Anwendung finden, wenn Personen einen Gesundheitsschaden erleiden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht. (Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Infektionsschutzgesetz, Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, ... und damit zusammenhängende Verordnungen) | |
Übersicht und Wortlaut der Gesetze zur sozialen Sicherung. Hier finden Sie sowohl die allgemeinen und verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sozialrecht als auch die einzelnen Sozialleistungsgesetze (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung und vieles mehr.) |