Qualitätsmanagementsystem (QMS) für die Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung
In der Verordnung der Europäischen Union VO (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel sind Prinzipien für die einheitliche und transparente Durchführung der amtlichen Überwachung festgeschrieben. Diese orientieren sich an internationalen Normen zum Qualitätsmanagement, welche auch von der Wirtschaft umgesetzt werden.
Zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards bei der Aufgabenwahrnehmung im Veterinärwesen und der Lebensmittelüberwachung wurden Qualitätsgrundsätzen festgelegt sowie Verfahren z. B. für die Kontrolle, die Probenahme, zum Audit und zur unabhängigen Prüfung abgestimmt, die von den Ländern in ihren Qualitätsmanagementsystemen umzusetzen sind.
Die Aufgabe des QMS ist es insbesondere, die Kontrolltätigkeiten der für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden (Ministerium, Landesverwaltungsamt, Landkreise und kreisfreie Städte) in Sachsen-Anhalt auf hohem Niveau sicherzustellen. Durch die ständige Überprüfung der Leistungsaspekte im Rahmen des QMS soll die Zuverlässigkeit, Verständlichkeit, Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns sichtbar gemacht werden. Mit Hilfe des QMS können möglicherweise vorhandene Systemfehler schnell erkannt und beseitigt werden.
Das QMS für das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden wurde in Sachsen-Anhalt im Jahr 2011 in Kraft gesetzt. Seitdem werden alle beteiligte Behörden jährlich auditiert.
Die Qualitätsmanagementbeauftragte für das Land Sachsen-Anhalt ist dem Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten zugeordnet.