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Fra­gen von Aus­zu­bil­den­den

  1. Wel­chen Schul­ab­schluss be­nö­ti­ge ich für die Aus­bil­dung zum/zur Fach­an­ge­stell­ten für Bä­der­be­trie­be?
    Du be­nö­tigst min­des­tens einen Haupt­schul­ab­schluss. Wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen, die du mög­lichst mit­brin­gen soll­test, fin­dest du unter: Aus­zu­bil­den­de -  Vor­aus­set­zun­gen.
     
  2. Wird eine vor­he­ri­ge Tä­tig­keit als Ret­tungs­schwim­mer vor­aus­ge­setzt?
    Nein. Emp­feh­lens­wert wäre es je­doch, wenn du be­reits eh­ren­amt­lich als Ret­tungs­schwim­mer tätig warst bzw. Er­fah­run­gen mit­bringst.
     
  3. Was sind die ge­naue­ren In­hal­te wäh­rend der Aus­bil­dung?
    Ge­naue­re In­for­ma­tio­nen über die In­hal­te der Aus­bil­dung fin­dest du in­ner­halb der Aus­bil­dungs­ver­ord­nung im Aus­bil­dungs­rah­men­plan für die Be­rufs­aus­bil­dung zum/zur Fach­an­ge­stell­ten für Bä­der­be­trie­be.
     
  4. Wie hoch ist die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung?
    Ge­naue­re In­for­ma­tio­nen fin­dest du dazu unter Aus­zu­bil­den­de - Or­ga­ni­sa­to­ri­sches.
     
  5. Es gibt Pro­ble­me und Dis­kre­pan­zen im Aus­bil­dungs­be­trieb bzw. in der Be­rufs­schu­le. Wo finde ich Hilfe?
    Bei Pro­ble­men und/oder Dis­kre­pan­zen wäh­rend der Aus­bil­dung soll­test du das Lan­des­ver­wal­tungs­amt oder das Prü­fungs­amt di­rekt in­for­mie­ren. Dort wird dir wei­ter­ge­hol­fen. Kon­takt­da­ten fin­dest du unter Aus­zu­bil­den­de - Zu­stän­dig­kei­ten und Kon­takt.
     
  6. Ich möch­te mei­nen Aus­bil­dungs­be­trieb wech­seln. Wo finde ich Hilfe?
    Das Lan­des­ver­wal­tungs­amt hilft dir gerne bei dei­nem Vor­ha­ben. Bitte melde dich per­sön­lich oder te­le­fo­nisch. Kon­takt­da­ten fin­dest du unter Aus­zu­bil­den­de - Zu­stän­dig­kei­ten und Kon­takt.
     
  7. Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen kann die Aus­bil­dung ver­kürzt/ver­län­gert wer­den?
    Die ein­zel­nen Vor­aus­set­zun­gen fin­dest du im § 8 BBiG. Au­ßer­dem kann bei ent­spre­chen­den Leis­tun­gen gemäß § 45 Ab­satz 1 BBiG auch eine vor­zei­ti­ge Zu­las­sung zur Ab­schluss­prü­fung er­fol­gen.
     
  8. Gibt es eine För­de­rung bei her­aus­ra­gen­den Leis­tun­gen wäh­rend der Aus­bil­dung?
    Die Stif­tung Be­gab­ten­för­de­rungs­werk be­ruf­li­che Bil­dung der Bun­des­re­gie­rung er­öff­net dir die Mög­lich­keit eines Wei­ter­bil­dungs­sti­pen­di­ums. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­dest du unter Aus­zu­bil­den­de - Be­gab­ten­för­de­rung.
     
  9. Wie oft kann die Ab­schluss­prü­fung wie­der­holt wer­den?
    Gemäß der Prü­fungs­ord­nung kannst du die Prü­fung zwei­mal wie­der­ho­len.

Fra­gen von Aus­bil­dern

  1. Wel­che Vor­aus­set­zun­gen soll­ten die Aus­bil­den­den un­be­dingt nach­wei­sen?
    Der Aus­bil­der muss per­sön­lich sowie fach­lich ge­eig­net sein. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen über die ein­zel­nen Merk­ma­le fin­den Sie in den §§ 28 ff. BBiG.
     
  2. Wie soll­te ein Eig­nungs­test ab­lau­fen?
    (ein­heit­li­ches Mus­ter in Be­ar­bei­tung)
     
  3. Was soll­te in den Aus­bil­dungs­nach­wei­sen ein­ge­tra­gen wer­den?
    Sie soll­ten alle Tä­tig­kei­ten, Lehr­un­ter­wei­sun­gen, Trai­nings­wer­te sowie Be­leh­run­gen des Aus­zu­bil­den­den ver­mer­ken. Ein hand­schrift­li­cher Nach­weis ist mög­lich, je­doch wird eine com­pu­ter­ba­sier­te Do­ku­men­ta­ti­on emp­foh­len. Zum Füh­ren des Aus­bil­dungs­nach­weis­hefts gibt es ein Merk­blatt mit Hin­wei­sen.
     
  4. Ich möch­te erst­ma­lig in die­sem Beruf aus­bil­den. Was wird be­nö­tigt?
    Aus­kunft dar­über fin­den Sie unter Aus­bil­der­in­for­ma­tio­nen.
     
  5. Wer un­ter­stützt den Aus­bil­dungs­be­trieb wäh­rend der Aus­bil­dung?
    Das Lan­des­ver­wal­tungs­amt steht Ihnen wäh­rend der Aus­bil­dung je­der­zeit bei Fra­gen und Pro­ble­men zur Seite. Fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung kön­nen Sie vom Land er­hal­ten. Ge­naue­re In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie unter Aus­bil­der­in­for­ma­tio­nen - Zu­wen­dun­gen.
     
  6. Ist eine Aus­bil­dung aus­schließ­lich in einem Frei­bad bzw. an einem Ba­de­see mög­lich?
    Eine Aus­bil­dung aus­schließ­lich in einem Frei­bad/Ba­de­see ist nicht mög­lich. In den Win­ter­mo­na­ten kön­nen dort nicht all die­je­ni­gen Tä­tig­kei­ten aus­ge­führt wer­den, die dem Aus­zu­bil­den­den nach Maß­ga­be des Rah­men­pla­nes ver­mit­telt wer­den müss­ten (z. B. Ba­de­auf­sicht). Es ist dem­nach ein Ko­ope­ra­ti­ons­ver­trag bzw. eine Part­ner­schaft mit einem na­he­ge­le­ge­nen Schwimm­bad zu emp­feh­len.

Fra­gen zum Berufsbildung-​ und Prü­fungs­aus­schuss und Aus­bil­dungs­be­ra­ter

  1. Was ist ein Be­rufs­bil­dungs­aus­schuss/Prü­fungs­aus­schuss?
    Ge­naue­re In­for­ma­tio­nen dar­über fin­den Sie unter In­for­ma­tio­nen für den Berufsbildungs-​ und Prü­fungs­aus­schuss.
     
  2. Wie kann man Mit­glied in einem sol­chen Aus­schuss wer­den? Wie be­wer­be ich mich?
    Wenn Sie an einer Mit­ar­beit in­ter­es­siert sind, soll­ten Sie sich di­rekt an das Lan­des­ver­wal­tungs­amt wen­den und sich dort nach dem ent­spre­chen­den Berufsbildungs-​ oder Prü­fungs­aus­schuss er­kun­di­gen. Die Be­ru­fung er­folgt für einen ein­heit­li­chen Zeit­raum, der je­doch längs­tens fünf Jahre be­trägt. Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.prue­fer­por­tal.org.
     
  3. Wel­che Ent­schä­di­gun­gen gibt es für die­ses Eh­ren­amt?
    Für Ihre eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit in einem die­ser Aus­schüs­se er­hal­ten Sie kein Ho­no­rar im ei­gent­li­chen Sinne, son­dern eine Auf­wands­ent­schä­di­gung. Neben der Ent­schä­di­gung des Zeit­auf­wan­des wer­den Ihnen Aus­la­gen wie zum Bei­spiel Fahrt­kos­ten eben­so er­setzt.
     
  4. Wel­che Auf­ga­ben hat ein Aus­bil­dungs­be­ra­ter?
    Der Aus­bil­dungs­be­ra­ter ist An­sprech­part­ner für alle an der Be­rufs­aus­bil­dung be­tei­lig­ten Per­so­nen gemäß § 76 BBiG. Für die Aus­bil­dung zum/zur Fach­an­ge­stell­ten für Bä­der­be­trie­be sind eh­ren­amt­li­che Be­ra­ter be­stellt wor­den.
     
  5. Mein Ar­beit­ge­ber ver­wei­gert die Frei­stel­lung für meine eh­ren­amt­li­che Tä­tig­keit. Wo finde ich Hilfe?
    Ein Aus­schuss­mit­glied ist grund­sätz­lich für die Tä­tig­keit vom Ar­beit­ge­ber gemäß § 616 Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) unter Fort­zah­lung der Be­zü­ge frei­zu­stel­len. Bei wei­te­ren Fra­gen wen­den Sie sich bitte an das Lan­des­ver­wal­tungs­amt.
     
  6. Bin ich ver­si­chert, wenn wäh­rend der Aus­übung des Eh­ren­am­tes ein Un­fall pas­siert?
    Grund­sätz­lich sind Sie wäh­rend Ihres Eh­ren­am­tes ge­setz­lich un­fall­ver­si­chert.