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Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Was wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben des örtlichen Personennahverkehrs 

Fördervoraussetzungen

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn das Vorhaben

  • nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist
  • in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen ist,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
  • die Belange Behinderter, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt und
  • die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes mit eigener Verkehrsbedeutung gewährleistet ist.

 

Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GVFG (Bau oder Ausbau von Verkehrswegen) können Zuwendungen gewährt werden, wenn die maßnahmenbedingten zuwendungsfähigen Kosten 30 Mio. EUR überschreiten.

Bei Vorhaben nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 GVFG (Grunderneuerung von Verkehrswegen der Straßenbahn) können befristet bis zum Jahr 2030 Zuwendungen gewährt werden, wenn die maßnahmenbedingten zuwendungsfähigen Kosten 10 Mio. EUR überschreiten.

 

Anspruchsberechtigte

- bei Vorhaben nach dem GVFG:

  • Verkehrsinfrastrukturunternehmen, 
  • Verkehrsunternehmen sowie deren Zusammenschlüsse, 
  • kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunen)

- bei Vorhaben nach § 8b Abs. 3 ÖPNVG LSA

  •  kommunale Aufgabenträger

Bei Verkehrsleitsystemen, Park+Ride-Anlagen und Bike+Ride-Anlagen können auch öffentliche und private Gesellschaften Zuwendungsempfänger sein, wenn sie öffentliche Aufgaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wahrnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung für das Programm soll mit Rücksicht auf die erforderliche Finanzplanung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 30. April des vorlaufenden Jahres erfolgen.

Der Anmeldung für Investitionsvorhaben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beschreibung des Vorhabens
  • Darlegung, dass das Vorhaben nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und im Investitions- und Finanzierungsplan des Aufgabenträgers gemäß Paragraf 8 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen-Anhalt enthalten oder von diesem akzeptiert ist. Bei Baumaßnahmen ferner, dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt sind und das Vorhaben in einem integrierten Verkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen ist oder dass diese Voraussetzungen voraussichtlich im Zeitpunkt der Förderung vorliegen werden
  • Übersichtsplan in geeignetem Maßstab, gegebenenfalls mit Darstellung des Liniennetzes vereinfachte Ausgabenberechnung oder Ausgabenschätzung
  • Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung bei Vorhaben kreisangehöriger Gemeinden eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises zum Gesamtvorhaben als Straßenaufsichts- und Kommunalaufsichtsbehörde sowie als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs bei Vorhaben von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen eine Stellungnahme des jeweiligen öffentlichen Personennahverkehrsaufgabenträgers

Ansprechpartner

Herr Waldeck
Tel.: +49 345 514-1828
E-Mail

Frau Günther
Tel.: +49 345 514-1384
E-Mail

Frau Thomas
Tel.: +49 345 514-1810
E-Mail

Hinweise zum Verfahren

Die angemeldeten Vorhaben werden in Form eines Programmentwurfes dem zuständigen Ministerium zur Bestätigung vorgelegt. 

Nach der Programmbestätigung werden die Anspruchsberechtigten über die Aufnahme in das Jahresprogramm informiert und aufgefordert, die ihnen übersandten Antragsunterlagen einzureichen.

Wird das Vorhaben nicht in das Programm aufgenommen, so wird dies ebenfalls mitgeteilt.

Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)