Unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX)
Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarf auf dem Arbeitsmarkt. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Zuständigkeiten im Regelfall:
- individuelle betriebliche Qualifizierung: Agenturen für Arbeit
- Berufsbegleitung: Integrationsämter
Wichtig!
Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Siehe Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) - Stand 27.12.2010