Genehmigung der Herstellung von diätetischen Lebensmitteln
Für die Herstellung von:
- jodiertem Kochsalzersatz
- andere diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen
- diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind
ist eine Genehmigung erforderlich.
Voraussetzungen
Die Genehmigung wird nur für eine bestimmte Betriebsstätte erteilt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn derjenige, unter dessen Leitung die Herstellung erfolgt, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Der Betrieb muss mit den Einrichtungen ausgestattet sein, die zur sachgemäßen Herstellung dieser Lebensmittel, insbesondere zu richtiger Dosierung und gleichmäßiger Durchmischung, notwendig sind.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erteilung der Genehmigung muss ein formloser Antrag gestellt werden, aus dem die Anforderungen nach § 11 (2) Diätverordnung hervorgehen. Nach der Prüfung der Unterlagen durch das Landesverwaltungsamt erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle.
Ansprechpartnerin
Mandy Krenz
Telefon: +49 345 514-2673
E-Mail