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Ländlicher Wegebau

Ländlicher Wegebau außerhalb von Bodenordnungsverfahren

Die Förderung des ländlichen Wegebaus dient zur Erschließung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und der Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur. Die Hauptaufgabe dieses Programmes besteht darin, einen hohen Erschließungseffekt der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erreichen. Die Verknüpfung bis hin zur Mehrfachnutzung aller vorhandener Wege soll die Infrastruktur im ländlichen Raum wesentlich verbessern und die Wirtschaftskraft stärken.

Dabei werden die Erfordernisse von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere die Umweltverträglichkeit von Vorhaben, besonders berücksichtigt.

Bei Planungen von Wegebaumaßnahmen sind die Vorschriften des Naturschutzgesetzes zu beachten und die Genehmigung vor Ausführung einer Maßnahme von der Naturschutzbehörde einzuholen.

Das ländliche Wegenetz soll als Bestandteil eines Biotopverbundsystems gestaltet werden.

Wer und was wird gefördert:

  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ausgenommen Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in laufenden Verfahren
  • Vorarbeiten, die im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme stehen
  • der Neubau befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege einschließlich zugehöriger Brücken · bisher nicht bzw. nicht ausreichend befestigte Wege
  • notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege, die im Zusammenhang mit dem Wegebau stehen
  • Maßnahmen gegen den Bodenabtrag durch Wasser und Wind, sowie Schutzpflanzungen
  • bei Neubau von Wegen der notwendige Grunderwerb sowie weitere der Richtlinie nach förderfähige Leistungen.

Die Förderung ist eine anteilige Projektförderung, wobei die Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Eigenanteil zu erbringen hat.

Antragstellung

Antragsbearbeitende und -bewilligenden Stellen sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Fachaufsicht für den ländlichen Wegebau liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.

 

 

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)