Vieh- und Fleischwirtschaft, Eier und Geflügel
Überwachungs- und Kontrollaufgaben in der tierischen Erzeugung
Folgende Aufgaben werden im Landesverwaltungsamt - Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit - wahrgenommen:
- Zulassung von Eierpackstellen
- Zulassung von Betrieben mit alternativen Haltungssystemen bei Eier und Geflügel
Leitlinie zur Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen
Leitlinie zur Auslaufbeschränkung bei der Freilandhaltung von Legehennen - Registrierung von Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben
- Registrierung von Betrieben nach Paragraph 3 Legehennenbetriebsregistergesetz
Folgende Aufgaben werden ausschließlich im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wahrgenommen (landesweit zuständig):
- Erteilung Besamungserlaubnis gemäß Paragraph 10 (2) Tierzuchtgesetz für die Tierart Schwein
- Erteilung der Genehmigung zum Abgeben von importierten Samen gemäß Paragraph 12 (1, 3) Tierzuchtgesetz für die Tierart Schwein
- Überprüfung von Vermarktungsunterlagen bei Händlern und Schlachtbetrieben für Rinderprämien
- Ausbildung, Prüfung, Bestellung, Vereidigung und Abberufung von Sachverständigen zur Handelsklasseneinstufung und Massefeststellung in der Vieh- und Fleischwirtschaft
Folgende Aufgaben werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen:
- Überwachung der Einhaltung der Qualitäts- und Verkaufsnormen in der Vieh- und Fleischwirtschaft sowie bei Eier und Geflügel (Handelsklassenvollzug)
- Kontrolle der Vermarktungsnormen Eier
Kontakt
Landesverwaltungsamt
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Herr Schröter
Tel.: +49 345 / 514 2702
E-Mail