Die Belieferung von Kunden oder auch mal größere Gegenstände von einem Ort zum anderen bringen: Genau dafür sind die umweltfreundlichen Lasten-Fahrräder perfekt geeignet. Dafür und für noch weitere Kleinstfahrzeuge kann beim Landesverwaltungsamt in den kommenden zwei Wochen eine Förderung beantragt werden. Dies betrifft Lastenräder einschließlich Lastenpedelecs und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge, welche die dem Förderaufruf zu entnehmenden Voraussetzungen erfüllen. Nicht gefördert werden Kraftfahrzeuge aller Art unabhängig von der Antriebsform sowie solche für den Transport von Personen.
Mit ihrem Einsatz entlasten sie den innerstädtischen Verkehr und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt Yana Mark, Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes.
Der Fördersatz beträgt bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Unternehmen einschließlich Eigenbetrieben, Stiftungen, (Zweck-)Verbänden, Vereinen und Gesellschaften der Kommunen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentlichen und privaten Einrichtungen. Bei Kommunen beträgt der Fördersatz bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Privatpersonen werden nicht gefördert. Die Förderung wird aus EFRE-Mitteln der EU und aus Mitteln durch das Land Sachsen-Anhalt finanziert.
Anträge können im Zeitraum von 2024- 2026 jeweils in der Zeit vom 15.03. – 31.03. und demnächst vom 15.09. – 30.09. eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fristen zur Antragstellung sowie die Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie hier auf der Internetseite.