weitere Hinweise
Antragstellung
Zur Antragstellung finden Sie hier die entsprechenden Formulare.
Sie können den Antrag auch formlos schriftlich oder zur Niederschrift im Landesverwaltungsamt stellen.
Eine Abgabe des Antrags ist aber auch bei allen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel bei einer Krankenkasse, einem Rentenversicherungsträger, der Arbeitsagentur, ...) und bei den Gemeinden möglich.
Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Schädigung stellen, erhalten Sie bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen Versorgung ab dem Schädigungszeitpunkt. Liegt die Schädigung mehr als ein Jahr zurück, beginnt die Versorgung mit dem Antragsmonat, sofern Sie nicht unverschuldet an der Antragstellung verhindert waren.
Verfahren
Das Versorgungsamt klärt den Sachverhalt von Amts wegen auf. Es zieht Unterlagen und ärztliche Befunde bei. Ggf. wird eine medizinische Begutachtungen veranlasst.
Ist der Sachverhalt entscheidungsreif, erteilt das Versorgungsamt einen Bescheid.
Ein Bescheid kann mit Widerspruch oder Klage angefochten werden.
Widerspruch / Klage
Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) erhoben werden.
Der Bescheid wird daraufhin unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenenfalls angeführten Begründung überprüft.
Kann Ihrem Widerspruch entsprochen werden, erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Besteht das Landesverwaltungsamt auf der ursprünglichen Entscheidung, so erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einlegen können.