Zulassung der gewerblichen Schifffahrt
Die gewerbliche Schifffahrt auf den Gewässern des Landes Sachsen-Anhalt, d.h. die Befahrung des Gewässers zu gewerblichen Zwecken, bedarf einer separaten Genehmigung. Gewerbliche Schifffahrt ist neben der Fahrgastschifffahrt auch die sonstige gewerbliche Inanspruchnahme von Wasserflächen für die Befahrung des Gewässers.
Antragstellung
Für die Genehmigung der gewerblichen Schifffahrt (bspw. Fahrgastschifffahrt) ist ein Antrag mit folgenden Unterlagen erforderlich:
* Betreiberkonzept
* Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
* Benennung der genutzten Anlegestellen sowie Nachweis der
Nutzungsberechtigung
* Schiffsattest / technisches Zulassungszeugnis
* Polizeiliches Führungszeugnis
Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Landesverwaltungsamt
Referat Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Die technische Untersuchung eines Fahrgastschiffes oder eines Schwimmkörpers wird durch die Schiffsuntersuchungskommission des Landes Sachsen-Anhalt (SUK) durchgeführt.
Hierzu ist ein Antrag an die Kommission zu stellen:
Landesverwaltungsamt
Referat Verkehrswesen
Schiffsuntersuchungskommission
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Ansprechpartner:
Vorsitzende der Schiffsuntersuchungskommission:
Frau Hintzen
Telefon: +49 345 514-1807
E-Mail
Ansprechpartnerin für Fragen zum Zulassungsverfahren betreffend Fahrgastschiffe und Schwimmkörper sowie Stellvertretende Vorsitzende der Schiffsuntersuchungskommission:
Frau Herzog
Telefon: +49 345 514-1133
E-Mail
Ansprechpartner für Fragen der Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Schifffahrt:
Frau Scheepers-Zenner
Telefon: + 49 345 514-1429
E-Mail