Lieferungen auf der letzten Meile
Fördergegenstände
Gefördert werden:
- Lastenräder (einschließlich Lastenpedelecs)
- und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge,
sofern sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
Umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge sind Fahrzeuge, die mit einem emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebssystem ausgestattet sind und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV verfügen.
Eine aktuelle Auflistung von umweltfreundlichen Kleinstfahrzeugen, welche über eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach eKFV verfügen, finden Sie hier:
Kraftfahrt-Bundesamt - ABE - Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV)
!!! Nicht gefördert werden Kraftfahrzeuge aller Art unabhängig von der Antriebsform.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Lastenräder und andere umweltfreundliche Kleinstfahrzeuge werden nur dann gefördert, wenn folgende Bedingungen ausnahmslos erfüllt sind:
- Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird überwiegend (mehr als die Hälfte) in einer Stadt oder im Pendlerraum einer Stadt in Sachen-Anhalt eingesetzt.
- Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird für den Transport von Lasten (kein Personentransport) oder für die Erbringung von Dienstleistungen genutzt.
- Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug wird serienmäßig gefertigt.
Handelt es sich bei dem Kleinstfahrzeug um eine Neuentwicklung, muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugbundesamtes vorliegen. - Das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug muss zusätzlich zum Fahrergewicht eine Zuladung von mindestens 20 Kilogramm ermöglichen.
- Die Höhe der beantragten Förderung beträgt mindestens 1.500 Euro.
Außerdem muss die Stadt, in der das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug eingesetzt werden soll, über einen Plan für nachhaltige urbane Mobilität oder einen vergleichbaren Planungsrahmen verfügen, in dem die Entwicklung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität als Ziel benannt wird. Den Nachweis, ob diese Fördervoraussetzung erfüllt ist, muss nicht durch den Antragsteller erbracht werden. Dies erledigt die Bewilligungsbehörde für Sie.
Förderfähige Ausgaben
Förderfähig sind die Ausgaben für das Lastenrad oder Kleinstfahrzeug einschließlich notwendiger Erweiterungen zur Vergrößerung der Transportkapazität sowie Ausgaben für vorgeschriebene Ausrüstungsteile gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie Beleuchtung, Reflektorstreifen, Rückstrahler und Klingel, wenn sie nicht bereits zur Serienausstattung gehören und gemeinsam mit dem Lastenrad oder Kleinstfahrzeug erworben werden.
Förderaufruf
Den Förderaufruf des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales können Sie hier downloaden:
Antragsformulare
Erstantrag für kommunale Zuwendungsempfänger
Erstantrag für nicht kommunale Zuwendungsempfänger
Änderungsantrag - Kommune
Änderungsantrag - Andere
Anlage – UK – rechtsverbindliche Erklärung – Unterschriftenkarte
Anlage – Stellungnahme Kommunalaufsicht
Anlage WE – Anlage wirtschaftliche Eigentümer
Anlage KMU – Angaben zur Einstufung als Kleinst- bzw. kleine oder mittlere Unternehmen
Formular VIK – Erklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der Auftragsvergabe
Anlage DSH Antragsteller – Erklärung zum Datenschutz für Antragsteller
Anlage DSH AN – Erklärung zum Datenschutz für Auftragnehmer
Anlage DSH Eigentümer – Erklärung zum Datenschutz wirtschaftliche Eigentümer
Ausgabeblatt_Letzte Meile
Mittelanforderung und Verwendungsnachweis
Fahrzeugpass
Erklärungen, Hinweise, Informationen
Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Merkblatt zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
Merkblatt Nebenbestimmungen (einschl. Anlage 1: Übersicht über die Vergabeverfahren)
Weitere dem Antrag beizufügende Unterlagen
Datenblatt für jedes beschaffte Fahrzeug
Verwaltungsvereinbarung zur Projektdurchführung (bei Gemeinschaftsprojekten),
Empfängerbezogene Unterlagen (Gewerbezentralregister, Handelsregister)
Bitte benutzen Sie für den gesamten Informationsaustausch zum geförderten Vorhaben ausschließlich folgende E-Mail-Adresse efre.verkehr(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner bei Rücksprachen
Herr Funke
Tel.: +49 345 514 1240
Frau Engler
Tel.: +49 345 514 3532
Frau Hoffmeister
Tel.: +49 345 514 1804