FAQ zu Beglaubigung/Apostille
1. Was ist eine Apostille/Legalisation?
Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. In beiden Fällen wird die Echtheit der deutschen Urkunde bestätigt, sodass Sie diese bei einer ausländischen Behörde oder Botschaft verwenden oder vorlegen können.
2. Warum wird in vielen Fällen eine Apostille oder Legalisation benötigt?
Urkunden werden für vielfältige Verfahren benötigt und müssen verlässlich sein. Mit dem Apostille-Verfahren bzw. einer Legalisation einer Urkunde wird die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seine Befugnis zur Ausstellung bestätigt und damit ihr Beweiswert in diesem besonderen Verfahren festgestellt. Dies geschieht je nach Land entweder durch eine oder eine Legalisation. Wird darauf zwischen bestimmten Ländern verzichtet, zeugt dies von einem verlässlichen und bekannten Urkundswesen.
3. Wie kann ich eine Apostille bzw. eine Legalisation beantragen?
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Magdeburg, Hakeborner Straße 1, 39112 Magdeburg, ist für die Beglaubigung öffentlicher Urkunden, die in Sachsen-Anhalt ausgestellt wurden, zuständig.
Bitte senden Sie aktuelle Dokumente im Original auf dem Postweg an das Landesverwaltungsamt und teilen Sie uns mit, für welchen Staat bzw. welches Land Sie die Beglaubigungen benötigen. Für eine zügige Bearbeitung finden Sie hier ein Antragsformular als PDF-Datei, welches Sie gern verwenden können.
4. Ich habe eine Urkunde aus einem anderen Bundesland. Kann diese ebenfalls bei Ihnen beglaubigt werden?
Nein. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt kann nur Dokumente für den ausländischen Gebrauch beglaubigen, wenn diese aus Sachsen-Anhalt stammen. Für Dokumente anderer Bundesländer wenden Sie sich an die jeweilige Beglaubigungsstelle des jeweiligen Landes.
Bundesdokumente (z. B. Führungszeugnis) werden vom Auswärtigen Amt in Berlin beglaubigt.
5. Wieviel kostet eine Apostille bzw. Legalisation?
Wir berechnen pro zu beglaubigendes Dokument eine Gebühr von 25 €. Die Rechnung wird Ihnen samt den beglaubigten Dokumenten per Post zurückgesandt.
6. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. sechs Wochen.
7. Für welche Art von Dokumenten ist das Landesverwaltungsamt nicht zuständig?
Für notariell beglaubigte Dokumente, Übersetzungen sowie alle Arten von Gerichtsdokumenten (z. B. Scheidungsbeschluss, Grundbuchauszug) ist das jeweilige Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar oder Übersetzer seinen Sitz hat. Bei Gerichtsdokumenten ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk es ausgestellt worden ist.
8. Kann ich Privatkunden (z. B. Vollmachten) bei Ihnen apostillieren bzw. legalisieren lassen?
Nein. Für Beglaubigung von Privaturkunden wenden Sie sich bitte an einen Notar.
9. Kann ich einen persönlichen Termin vereinbaren?
Derzeit bieten wir keine persönlichen Termine zur Beglaubigung Ihrer Dokumente an. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per Post. In äußerst dringenden Fällen kann bei Glaubhaftmachung hiervon jedoch abgesehen werden.
10. Kann ich meinen Antrag auch per E-Mail stellen?
Nein. Für eine ordnungsgemäße Beglaubigung benötigen wir das jeweilige Dokument zwingend im Original oder als begl. Kopie.
11. Kann ich meine Dokumente nach erfolgter Bearbeitung persönlich abholen?
Ja. Sofern Sie eine persönliche Abholung wünschen, vermerken Sie es in Ihrem Antrag. Wir benachrichtigen Sie dann, sobald es abholbereit ist. Ebenfalls ist auch eine persönliche Einreichung (ohne direkte Bearbeitung) des Antrages selbst möglich.