Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen
Die Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen erfolgt gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG-AG LSA) sowie der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKVO LSA).
Danach hat das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen derart anzubieten, dass für je 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung stehen muss. Gefördert werden die Schwangerschaftsberatungsstellen, die gemäß § 4 SchKG-AG LSA in einen Sicherstellungsplan aufgenommen worden sind. Somit werden derzeit insgesamt 39 Schwangerschaftsberatungsstellen gefördert (davon sind 37 staatlich anerkannt), d.h. sie führen Schwangerschaftskonfliktberatungen durch und stellen Beratungsbescheinigungen aus.
Ziele und Inhalte der Förderung werden in einem Zuwendungsvertrag geregelt.
Übersicht:
Schwangerschaftsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt (Stand: 08/2022)
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz- SchkG) vom 21. August 1995
- Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz(SchKG-AG LSA) vom 24.Januar 2008
- Verordnung zur Durchführung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Schwangerschaftskonfliktgesetz(SchKVO LSA) vom 8. Dezember 2008
Formulare
Angebot zum Abschluss eines Zuwendungsvertrages (Antrag)
Formular quantitative Beratungsleistungen
Antrag auf Aufnahme in den Sicherstellungsplan gemäß § 4 Abs. 2 SchKG – AG LSA
Landesstatistikbogen
Ergänzendes Formblatt zum zahlenmäßigen Nachweis-Umlageverfahren